Waldhaus max. 6 Personen - Campingpark Waldwiesen

Waldhaus max. 6 Personen

Unser wunderschönes und komfortabel eingerichtetes Waldhaus, hat im März 2024 die Auszeichnung „Barrierefreiheit geprüft“ erhalten. Es ist 55 m² groß und eingerichtet für eine Belegung von bis zu 6 Personen.

Ausstattung:

  • 1 sehr großes Badezimmer (rollstuhlgerecht)
  • Wohnküche und Wohnzimmer (ein Raum), voll eingerichtet für 6 Personen, 240 l Kühlschrank mit Gefrierfach, Geschirrspülmaschine, 4 Flammen-Ceran-Kochfeld
  • 2 Schlafzimmer für je 2 Personen (1Doppelbett 180 cm x 200 cm und 2 Einzelbetten 90 cm x 200 cm) und zusätzlich noch eine Schlaf-Couch für 2 Personen (ca. 140 cm x 200 cm). (inkl. Bettzeug, Bettwäsche und Handtücher)
  • 42″ LED Flachbildfernseher / SAT Empfang
  • Ausgebaute Sonnenterrasse mit Holzmöbeln
  • Kamingrill neben dem Eingang
  • Behindertengerechte Parkplätze am Haus
  • WLAN gratis

Lage:

Unser Waldhaus liegt direkt am Wald und in der Nähe des Kinderspielplatzes und des Schwimmteiches.

Beurteilung:

Hochwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort.

›› Preise

Willkommen in unserem Waldhaus / Ferienhaus.
Machen Sie es sich im Wohnzimmer gemütlich.

In der Küche finden Sie alles, was Sie sich wünschen.

Ein Blick in die Schlafzimmer.

Hier das sehr geräumige Badezimmer mit Dusche

Wichtig für alle Mietobjekte:
Anreise nach 15:00, Abreise bis 11:00 Uhr.

Bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Anreise kann die Anzahlung nicht erstattet werden.

Das sollten Sie wissen …

Auszug aus den Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe, die von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) herausgegeben wurde:

1. Der Gastaufnahmevrtrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bereitgestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Anschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Gastgeber (Hotelier etc.) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4 a. Der Gast verpflichtet sich, bei der Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.

4 b. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung mit Frühstück 20 Prozent, bei Halbpension 30 Prozent, bei Vollpension 40 Prozent und bei Appartements 10 Prozent.

5 a. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

5 b. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast auf die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten.

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